Zur Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit werden die Buchhaltungsdaten der Insolvenzschuldnerin für die vorhandenen datengestützten Wirtschaftsjahre jahresübergreifend ausgewertet und die verfügbaren Mittel den fälligen Verbindlichkeiten gegenübergestellt.

Die verfügbaren Mittel setzen sich zusammen aus den Kassen- und Bankguthaben zuzüglich möglicherweise freier Kreditlinien und den Zahlungseingängen der nächsten drei Wochen. Die künftigen Zahlungseingänge wurden gemäß BGH-Entscheidung um die Passiva2 reduziert (Tilgung von fälligen Verbindlichkeiten). Geplante Kreditlinienerhöhungen, Mittelzuflüsse von dritter Seite oder sonstige liquiditätsverbessernde Maßnahmen, die mit hinlänglicher Sicherheit zu erwarten sind, werden ebenfalls berücksichtigt.

Die in der Finanzbuchhaltung abgebildeten Verbindlichkeiten werden entsprechend der vereinbarten bzw. gesetzlichen Fälligkeiten ermittelt. Stundungsvereinbarungen, wirksame Rangrücktritte u.a.m. werden ebenfalls berücksichtigt.